Skip to content

Latest commit

 

History

History
32 lines (17 loc) · 2.84 KB

Beitrags_und_Mahnordnung.md

File metadata and controls

32 lines (17 loc) · 2.84 KB

Beitrags- und Mahnordnung

des Netz39 e.V. - Hackerspace Magdeburg

in der Fassung vom 18.10.2017

§1 Beitragsordnung

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt in der Regel zu Beginn des Quartals.

  2. Der Monatsbeitrag beträgt für aktive Mitglieder 30,00 €.

  3. Auf Wunsch eines Mitglieds wird der Beitrag ermäßigt, der Mindestbetrag liegt bei 10,00 € pro Monat. Dieser Wunsch muss beim Schatzmeister für das kommende Kalenderjahr angezeigt werden und bei Bedarf jährlich erneuert werden. Alle Mitglieder sind angehalten, diese Regelung nur im Bedarfsfall zu nutzen.

  4. Der Beitrag für Fördermitglieder, die natürliche Personen sind, liegt bei mindestens 10,00 € pro Monat. Der Beitrag für Fördermitglieder, die juristische Personen sind, wird individuell vom Vorstand mit den jeweiligen Fördermitgliedern ausgehandelt und auf der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt.

§2 Mahnordnung

  1. Bei nicht eingelösten Lastschriften erfolgt unverzüglich eine Information per E-Mail an das entsprechende Mitglied. Frühestens nach zwei Wochen erfolgt ein erneuter Einzugsversuch inklusive etwaig entstandener Rücklastschriftgebühren.

  2. Wird auch diese zweite Lastschrift nicht eingelöst, erfolgt per E-Mail die erste Mahnung. Es wird ein neues Zahlungsziel von zwei Wochen gesetzt und eine Mahngebühr von 5,00 € zusätzlich zum ausstehenden Beitrag erhoben.

  3. Nach zwei gescheiterten Lastschriften werden zukünftige Forderungen erst wieder per Lastschrift eingezogen, wenn die angemahnten Forderungen beglichen sind. So lange hat die Zahlung per Überweisung zu erfolgen.

  4. Ist auch das unter Nr. 2 gesetzte Zahlungsziel ohne Zahlung verstrichen, erfolgt die zweite Mahnung auf postalischem Wege. Es wird ein neues Zahlungsziel von zwei Wochen gesetzt und eine Mahngebühr von 5,00 € zusätzlich zum ausstehenden Betrag erhoben.

  5. Bei einem Zahlungsverzug von zwölf Wochen (gerechnet ab dem Tag der ersten nicht eingelösten Lastschrift), frühestens jedoch nach Ablauf der unter Nr. 4 genannten Zahlungsfrist, entfällt das Recht des Mitglieds auf die Nutzung der Vereinsinfrastruktur und es wird zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung der Antrag auf Ausschluss des Mitgliedes eingebracht. Der Mitgliedsbeitrag in der Zeit ohne Nutzungsrecht entfällt.

  6. Die Zahlungsforderung bleibt auch nach dem Ausschluss aus dem Verein gültig. Über die Durchsetzung der Forderung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

  7. Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Schatzmeister eine gültige E-Mail-Adresse, Postanschrift sowie gültige Kontodaten vorliegen. Rückläufer von Mahnungen auf Grund von nicht aktuellen Kontaktdaten gelten als zugestellt.

  8. Kosten, die bei Einzug des Mitgliedsbeitrages nachweislich durch Verschulden des Mitgliedes entstehen, sind von diesem zu tragen.