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Gender-neutrale Formulierung #11

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8 changes: 4 additions & 4 deletions Geschaeftsordnung_des_Vorstands.md
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in der Fassung vom 27.06.2012

Am 2012-06-27 durch Vorstand beschlossen.
Am 2012-06-27 durch den Vorstand beschlossen.

### §1 Sitzungen

Expand All @@ -24,7 +24,7 @@ Am 2012-06-27 durch Vorstand beschlossen.

### §4 Niederschrift

- Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmer, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
- Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmenden, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
- Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls über das Wiki verfügbar.
- Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
- Den Mitgliedern wird die Mitschrift des Sitzungsprotokolls im Wiki zugänglich gemacht.
Expand All @@ -36,9 +36,9 @@ Am 2012-06-27 durch Vorstand beschlossen.

### §6 Meinungsbildung

- Der Vorstand nutzt die Mitglieder-Mailingliste um ein Meinungsbild der Vereinsmitglieder zu erhalten.
- Der Vorstand nutzt die Mitglieder-Mailingliste, um ein Meinungsbild der Vereinsmitglieder zu erhalten.
- Abstimmungen haben Empfehlungscharakter und sind nicht bindend.
- Gegenstand von Abstimmungen sind Themen welche eine Entscheidung durch den Vorstand benötigen.
- Gegenstand von Abstimmungen sind Themen, welche eine Entscheidung durch den Vorstand benötigen.
- Abstimmungsberechtigt ist jedes aktive Mitglied.

### §7 Finanzen
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31 changes: 14 additions & 17 deletions Satzung.tex
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{\large \textbf{Präambel}}\\\\
Im Folgenden finden sich Satzungen und Ordnungen des Vereins Netz39 auf dem Stand vom
\DTMusedate{docdate}. In diesem Dokument wird der Einfachheit halber ein generisches Maskulinum (z.B.
“ein Mitglied”) verwendet. Damit sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint. An Stellen, an
denen schriftliche Kommunikation gefordert wird, ist E-Mail stets mit eingeschlossen.
\DTMusedate{docdate}. An Stellen, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird, ist E-Mail stets mit eingeschlossen.

\vspace{1.5em}

Expand Down Expand Up @@ -215,17 +213,17 @@
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die Satzung oder die Beitrags- beziehungsweise Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen wurden.
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines Mitglieds ist geheim abzustimmen.
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannten Adresse des Mitglieds.
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds.
\item Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen,
wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
\item Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
\item Spätere Anträge - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
\item Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
\item Die Mitgliederversammlung wird von der*dem Vorsitzenden oder der Stellvertretung geleitet. Auf Vorschlag der*des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine besondere Versammlungsleitung bestimmen.

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"eine besondere Versammlungsleitung" klingt irgendwie nicht richtig... Sollte es nicht lieber eine "gesonderte Versammlungsleitung" sein?

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"eine andere Versammlungsleitung" vielleicht?

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"besonders" hebt hervor, dass es sich um eine Ausnahme handelt.

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Kann nicht mehr folgen. Geht es noch um "besondere" vs. "gesonderte" vs. "andere"?

\item Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Abschriften des Protokolls werden den Mitgliedern schriftlich zugestellt.
\item Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Vereins. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat genau eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist und bei der Mitgliederversammlung mindestens 20\% der aktiven Mitglieder des Vereins, mindestens aber fünf aktive Mitglieder anwesend sind. Im Falle einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand innerhalb von zwei Wochen eine Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung explizit vermerkt sein.
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmgleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
\item Abstimmmungen der Mitgliederversammlungen erfolgen offen durch Handhaufhaben oder Zuruf.
\item Abstimmungen der Mitgliederversammlungen erfolgen offen durch Handheben oder Zuruf.
\end{enumerate}
}

Expand All @@ -245,10 +243,10 @@
\textbf{§10 Der Vorstand}
{\small
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
\item Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung aus den aktiven Mitgliedern für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
\item Der Vorstand setzt sich zusammen aus der*dem Vorsitzenden, der Stellvertretung und der*dem Schatzmeister*in.
\item Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung aus den aktiven Mitgliedern für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger*innen im Amt.
\item Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für die Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
\item Der Verein wird im Sinne des §26 BGB vom Vorsitzenden und von seinem Stellvertreter jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
\item Der Verein wird im Sinne des §26 BGB von der*dem Vorsitzenden und von der Stellvertretung jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die*Der Vorsitzende und die Stellvertretung sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
\begin{enumerate}[label=\arabic{enumi}\alph*.,leftmargin=0.0in]
\item Die folgenden Beschlüsse können nicht durch den Vorstand gefällt werden:\\
- Entscheidungen zur Kündigung oder Aufnahme eines Mietverhältnisses für die Räumlichkeiten des Vereins.\\\\
Expand All @@ -257,21 +255,20 @@
\end{enumerate}
\item Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
\item Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Mitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
\item Der Vorsitzende zeichnet verantwortlich für die Berichtsfähigkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde.
\item Die*Der Vorsitzende zeichnet verantwortlich für die Berichtsfähigkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde.
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, sofern deren Rahmen in der Geschäftsordnung festgelegt wird.
\item Die Mitgliederversammlung stimmt über die Entlastung des Vorstands ab.
\end{enumerate}
}

\vspace{1.0em}

\textbf{§11 Kassenprüfer}
\textbf{§11 Kassenprüfung}
{\small
\begin{enumerate}
\item Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands oder eines vom Vorstand berufenen Gremiums sein.
\item Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße
und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben.
\item Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Kassenprüfung zu unterrichten und werden auf Grundlage des Berichts von der Mitgliederversammlung entlastet.
\item Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfende für die Dauer von einem Jahr zu wählen. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands oder eines vom Vorstand berufenen Gremiums sein.
\item Die Kassenprüfenden haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben.
\item Die Kassenprüfenden haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Kassenprüfung zu unterrichten und werden auf Grundlage des Berichts von der Mitgliederversammlung entlastet.
\end{enumerate}
}

Expand All @@ -280,7 +277,7 @@
\textbf{§12 Veranstaltungen und Projekte}
{\small
\begin{enumerate}
\item Der Verein darf von den Teilnehmern einer Veranstaltung oder eines Projekts einen jeweils vom Vorstand festzusetzenden Unkostenbeitrag erheben.
\item Der Verein darf von den Teilnehmenden einer Veranstaltung oder eines Projekts einen jeweils vom Vorstand festzusetzenden Unkostenbeitrag erheben.
\item Die Veranstaltungen und Projekte dürfen von Personen geleitet werden, die nicht dem Verein angehören. Die Leitung darf eine gewerbliche Dienstleistung sein, die aus der Vereinskasse vergütet wird.
\end{enumerate}
}
Expand All @@ -291,7 +288,7 @@
{\small
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand ist berechtigt, bestimmte Aufgaben zur Erfüllung des Vereinszwecks auf
andere Personen, insbesondere auf Veranstaltungs- und Projektleiter zu übertragen.
andere Personen, insbesondere auf Veranstaltungs- und Projektleitende, zu übertragen.
\item Die Übertragung darf schriftlich oder mündlich erfolgen.
\end{enumerate}
}
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